Auslandszeiten sicher anerkennen lassen

Wir verbinden internationales Sozialrecht mit deutscher Rentenpraxis. So werden Zeiten aus dem Ausland korrekt berücksichtigt.

Schwerpunkte: EU-Koordinierung und bilaterale Abkommen – verständlich erklärt.

Was sind Auslandszeiten und wie werden sie berücksichtigt?

Als Auslandszeiten gelten Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten, die nicht in Deutschland zurückgelegt wurden. Sie können auf Wartezeiten und – je nach Rechtslage – auf die Rentenhöhe wirken.

  • EU-VO 883/2004: Koordinierung der Systeme innerhalb der EU.
  • Abkommen mit Polen und Ukraine: bilaterale Regelungen für Anrechnung und Auskunftswege.
  • Weitere Staaten: Prüfung von Nachweisen und Ersatzbelegen im Einzelfall.

Wichtig: Relevanz für Wartezeiten und Entgeltpunkte wird von uns fallgenau bewertet.

Typische Konstellationen

  • Arbeit in Polen, späterer Wechsel nach Deutschland
  • Zeiten in der Ukraine, teils in der Sowjetzeit
  • Berufliche Unterbrechungen und Namensänderungen
  • Fehlende oder schwer beschaffbare Nachweise

Wir schaffen Klarheit: von der Nachweissuche bis zur schlüssigen Darstellung gegenüber der DRV.

Unser Service für Auslandszeiten

  • Beweismittel beschaffen und bewerten
  • Bescheinigungen koordinieren (z. B. E104, S041)
  • Arbeitgeberbestätigungen und Archivrecherchen
  • Beglaubigte Übersetzungen organisieren
  • Kommunikation mit DRV und Auslandsstellen

Checkliste mögliche Unterlagen

  • Arbeitsbücher, Versicherungsnachweise
  • Kündigungsschreiben, Lohnabrechnungen
  • Diplome, Meldebescheinigungen

In 4 Schritten zur Anerkennung

  1. Voranalyse
  2. Dokumentensichtung
  3. Antrag / Mitwirkung
  4. Bescheid prüfen und nachfassen

Zeitschätzungen und Fristen werden transparent kommuniziert. Beachten Sie Mitwirkungspflichten und Widerspruchsfristen.

FAQ Auslandszeiten

Welche Dokumente ersetzen fehlende Nachweise?

Ersatzbelege wie eidesstattliche Erklärungen, Zeugenaussagen oder Archivvermerke können helfen – wir beraten zur Beweiskraft.

Wie lange dauern Anfragen ins Ausland?

Zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten – abhängig von Stelle und Jahrgängen.

Brauche ich Übersetzungen?

Ja, meist beglaubigt. Wir koordinieren verlässlich.

Wer trägt die Kosten?

Übersetzungen und Auskünfte können Kosten verursachen. Wir kalkulieren transparent vorab.

Wirkt sich das auf die Rentenhöhe aus?

Je nach Abkommen und Art der Zeiten. Wir erläutern es fallbezogen.

Unterlagen prüfen lassen

Senden Sie uns Ihre verfügbaren Nachweise als sichere Dateiübermittlung – wir bestätigen den Eingang und melden uns zeitnah.