Wenn die Rente nicht stimmt: Wir setzen Ihr Recht durch

Fehlerhafte Bescheide, fehlende Zeiten, falsche Entgeltpunkte – wir handeln fristgerecht, strukturiert und nachweisstark.

Typische Fehlerbilder

  • Lücken im Versicherungsverlauf
  • Falsch bewertete Auslandszeiten
  • Unvollständige Entgeltpunkte
  • Nicht anerkannte Ersatzzeiten
  • Versäumte Fristen

Wichtig: Widerspruchsfristen unbedingt beachten. Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann auch später Korrektur ermöglichen.

Wir geben Hinweise zu Beweisen und strukturieren die Nachreichung.

Unsere Unterstützung im Streitfall

  • Detaillierte Bescheidanalyse
  • Widerspruchsbegründung mit Beweisanlagen
  • Gezieltes Nachreichen von Nachweisen
  • Vergleichsverhandlungen vorbereiten
  • Koordination mit Fachanwälten
  • Begleitung vor dem Sozialgericht (Partner)

Unterlagen-Checkliste

  • Aktueller Bescheid
  • Versicherungsverlauf
  • Korrespondenz mit der DRV
  • Relevante Nachweise
  • Fristenkalender

Vom Bescheid zur Lösung

  1. Prüfung
  2. Strategie
  3. Einlegung Widerspruch
  4. Erörterung mit DRV
  5. Entscheidung
  6. Weiteres Vorgehen (z. B. Klage)

Wir kommunizieren Reaktionszeiten und liefern Zwischenberichte. Mögliche Ergebnisse: Abhilfe, Teilabhilfe, Klageweg.

Erfolgsbeispiele

„Zeiten aus der Ukraine wurden nachträglich anerkannt – die Rente fiel deutlich höher aus.“

Iryna S., Nürnberg

„Nach Archivfund wurden Entgeltpunkte korrigiert. Exzellente Argumentation.“

Ralf M., Potsdam

FAQ Streitfälle

Wie lange ist die Widerspruchsfrist?

In der Regel ein Monat ab Bekanntgabe. Wir prüfen Fristen im Einzelfall.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Abhängig von Beweislage und Rechtslage – wir geben eine ehrliche Einschätzung.

Kostenrisiko?

Transparente Angebote. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren erläutern wir vorab.

Gerichtliche Schritte?

Mit Partnern begleiten wir den Klageweg und bereiten Unterlagen vor.

Neue Beweise?

Können den Ausgang erheblich verbessern – wir strukturieren die Nachreichung.

Hinweis: Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Wir arbeiten mit zugelassenen Rentenberatern und Fachanwälten zusammen.